1. Fall mit € 5.000 Streitwert
Anwalts-und Gerichtsgebühren für die 1. Instanz. 1.910 €
Anwalts-und Gerichtsgebühren durch 2 Instanzen 4.110 €. >
2. Fall mit € 10.000 Streitwert
Anwalts-und Gerichtsgebühren für die 1. Instanz. 3.050 €
Anwalts-und Gerichtsgebühren durch 2 Instanzen 6.600 € >
3. Fall mit € 50.000 Streitwert
Anwalts-und Gerichtsgebühren durch 2 Instanzen 15.000 € >
4. Fall mit 1 Mio € Streitwert
Anwalts-und Gerichtsgebühren durch 2 Instanzen 80.000 € >
5. Fall mit 5 Mio € Streitwert
Anwalts-und Gerichtsgebühren durch 2 Instanzen 290.000 € >
vereinbarter Stundensatz 150 €
bei einer Mediationsdauer
von durchschnittlich 10 Stunden: 1.500 €
vereinbarter Stundensatz 150 €
bei einer Mediationsdauer
von durchschnittlich 10 Stunden: 1.500 €
vereinbarter Stundensatz 200 €
bei einer Mediationsdauer
von durchschnittlich 20 Stunden: 4.000 €
vereinbarter Stundensatz 375 €
bei einer Mediationsdauer
von durchschnittlich 40 Stunden: 15.000 €
vereinbarter Stundensatz 1.000 €
bei einer Mediationsdauer
von durchschnittlich 40 Stunden: 40.000 €